ZenNews24› Gesellschaft› Shisha-Bar trotz Rauchverbot: Warum darf dort ger… Gesellschaft Shisha-Bar trotz Rauchverbot: Warum darf dort geraucht werden – und woanders nicht? In Kneipen und Restaurants ist Rauchen seit Jahren verboten. Shisha-Bars sind voll besetzt und qualmen durch. Ist das Ungleichbehandlung? Ein Blick ins Kleingedruckte der Nichtraucherschutzgesetze – und warum die Ausnahme viele zu Recht ärgert. Von Markus Bauer 09.05.2026, 11:00 Uhr 5 Min. Lesezeit Das Wichtigste in Kürze In der Kneipe nebenan darf niemand mehr rauchen – schon seit 2008 nichtWer eine Zigarette will, muss raus in die KälteAber zwei Straßen weiter sitzt man in In der Kneipe nebenan darf niemand mehr rauchen – schon seit 2008 nicht. Wer eine Zigarette will, muss raus in die Kälte. Aber zwei Straßen weiter sitzt man in einer Shisha-Bar, ein Dutzend Wasserpfeifen glühen gleichzeitig, und niemand beanstandet etwas. Wie geht das zusammen? Die Antwort liegt im Kleingedruckten der deutschen Nichtraucherschutzgesetze – und sie erklärt, warum viele Gastronomen und Nichtraucher diese Regelung als klare Ungleichbehandlung empfinden.InhaltsverzeichnisDas Rauchverbot – und seine vielen LöcherWie Shisha-Bars die Ausnahmen nutzenIst das Ungleichbehandlung?Die Gesundheitsfrage: Shisha ist keine harmlose AlternativeDie kulturelle Dimension – und wo sie endetWas sagen die Gerichte?Was müsste sich ändern?Fazit: Eine Ausnahme, die nicht mehr zu rechtfertigen ist ▶ Auf einen BlickRauchverbot: Gilt seit 2007–2010 in allen 16 Bundesländern für Gaststätten, Restaurants, DiskothekenShisha-Ausnahme: Viele Länder haben Ausnahmen für „Fachgeschäfte mit Tabakwarenverkauf" oder „Spezialitätengaststätten"Rechtsbasis: Nichtraucherschutzgesetze sind Ländersache – 16 verschiedene Regelungen, 16 verschiedene AusnahmenGesundheit: Shisha-Rauch enthält laut BfR bis zu 100× mehr Kohlenmonoxid als eine Zigarette pro StundeTrend: Bayern und einige andere Länder haben die Ausnahme bereits geschlossen oder eingeschränkt Das Rauchverbot – und seine vielen Löcher Das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie ist Ländersache. Zwischen 2007 und 2010 haben alle 16 Bundesländer entsprechende Gesetze verabschiedet – teils mit unterschiedlichen Ausnahmen. Grundsätzlich gilt: In Gaststätten, Restaurants, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen darf nicht mehr geraucht werden. Aber Gesetze haben Ausnahmen. Und hier beginnt das Problem. Mehrere Bundesländer haben in ihren Nichtraucherschutzgesetzen Ausnahmen für sogenannte „Tabakfachgeschäfte" oder „Spezialitätengaststätten" geschaffen. Die ursprüngliche Idee war nachvollziehbar: Ein Zigarrenladen, in dem Kunden Produkte vor dem Kauf verkosten – ähnlich einer Weinprobe. Aus dieser Nische hat sich über die Jahre eine milliardenschwere Branche entwickelt. Wie Shisha-Bars die Ausnahmen nutzen Shisha-Bars melden sich in vielen Bundesländern als „Tabakfachgeschäfte" oder beantragen eine Ausnahmegenehmigung als Spezialitätenbetrieb. Solange sie Wasserpfeifen und Tabak verkaufen – was fast alle tun – erfüllen sie formal die Voraussetzungen. Das Ergebnis: Eine Bar mit 50 Sitzplätzen, Cocktailkarte und Musik darf rauchen lassen, weil sie nebenbei Shisha-Kohle verkauft. Die rechtliche Konstruktion ist in vielen Ländern dünn. Gerichte haben in mehreren Fällen entschieden, dass eine Shisha-Bar, die primär als Gastronomiebetrieb funktioniert, sich nicht auf die Tabakhandels-Ausnahme berufen kann. Aber die Kontrolle ist lückenhaft, und viele Betreiber operieren jahrelang in der Grauzone.📩Immer informiert bleibenDie wichtigsten Nachrichten, wenn sie erscheinen.Newsletter holen BundeslandShisha-AusnahmeStand BayernKeine – Shisha-Bars unterliegen vollem RauchverbotSeit Verschärfung 2010 NRWAusnahme für Tabakfachgeschäfte möglichGrauzone, einzelfallabhängig BerlinAusnahme für einräumige Betriebe mit TabakverkaufViele Shisha-Bars nutzen dies HamburgEingeschränkte Ausnahmen, zunehmend kontrolliertVerschärfung in Diskussion Baden-WürttembergGrundsätzliches Verbot, Ausnahmen eng gefasstWenige Shisha-Bars betroffen Ist das Ungleichbehandlung? Ja – und das ist keine Meinung, sondern eine rechtliche Einschätzung, die auch Verwaltungsgerichte geteilt haben. Der klassische Kneipenbesitzer, der seit 2008 draußen rauchen lässt, zahlt Gewerbesteuer, hält sich ans Rauchverbot und verliert Gäste. Der Shisha-Bar-Betreiber nebenan serviert Alkohol, spielt Musik – und qualmt durch, weil er formal ein Tabakfachgeschäft ist. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat diese Ungleichbehandlung mehrfach kritisiert. Die Gastronomie steht ohnehin unter Druck – da wirkt die Shisha-Ausnahme wie Salz in der Wunde. Die Gesundheitsfrage: Shisha ist keine harmlose Alternative Ein weit verbreiteter Irrglaube: Shisha-Rauch sei durch das Wasser gefiltert und damit weniger schädlich als Zigarettenrauch. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das widerlegt: Das Video „Das Gesundheitsministerium warnt vor Shishas | BR24" von BR24 beleuchtet den Hintergrund zu diesem Thema. Es bietet gesellschaftliche Einblicke, die den Artikel mit visuellem Material ergänzen. Eine Stunde Shisha-Rauchen entspricht dem Einatmen von 100–200 Zigaretten an Rauchvolumen Kohlenmonoxid-Belastung: bis zu 100-mal höher als bei einer einzelnen Zigarette Schwermetalle wie Blei, Arsen und Chrom wurden im Shisha-Rauch nachgewiesen Passivrauch-Belastung in Shisha-Bars ist für Nichtraucher ähnlich hoch wie in alten Raucherkneipen Aus gesundheitlicher Sicht gibt es also keinerlei Rechtfertigung für eine Sonderbehandlung von Shisha-Bars gegenüber anderen Raucherbetrieben – im Gegenteil. Die kulturelle Dimension – und wo sie endet Ein häufiges Argument der Shisha-Bar-Betreiber: Das Wasserpfeifen-Rauchen sei Teil eines kulturellen Erbes, das aus dem Nahen Osten und der Türkei stammt und in Deutschland von einer wachsenden Bevölkerungsgruppe gepflegt wird. Dieses Argument hat eine gewisse Berechtigung – Kultur und Tradition verdienen Respekt.Bildmaterial: ZenNews24 Mediathek Aber Kultur endet dort, wo andere geschädigt werden. Das Nichtraucherschutzgesetz schützt nicht abstrakte Werte – es schützt konkrete Menschen: Angestellte in der Bar, die stundenlang Passivrauch einatmen, und Gäste, die nicht rauchen möchten. Gesundheitsschäden durch Rauchen kennen keine kulturelle Ausnahme. Außerdem: Die meisten Shisha-Bars in Deutschland sind keine traditionellen Teehäuser mit spiritueller Funktion – sie sind kommerzielle Gastronomiebetriebe, die mit Cocktails, DJs und Bildschirmen arbeiten. Das kulturelle Argument verliert hier schnell an Substanz. Was sagen die Gerichte? Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, aber tendenziell zunehmend kritisch gegenüber der Shisha-Ausnahme: VGH Bayern (2014): Eine Shisha-Bar, die überwiegend Gastronomiebetrieb ist, kann sich nicht auf die Tabakhandels-Ausnahme berufen. VG Berlin (mehrere Entscheidungen): Differenziert – kommt auf Hauptzweck des Betriebs an. Primär Gastronomie = kein Rauchen erlaubt. OVG NRW: Hat die Ausnahmeregelungen mehrfach eng ausgelegt und Genehmigungen widerrufen. Trotzdem: Solange die Bundesländer keine klaren gesetzlichen Verschärfungen einführen, bleibt die Durchsetzung vom Engagement der lokalen Ordnungsbehörden abhängig. Und die sind chronisch unterbesetzt. Was müsste sich ändern? Die Lösung ist eigentlich einfach: Die Bundesländer müssten die Tabakfachgeschäfts-Ausnahme auf echte Fachgeschäfte beschränken – also auf Läden, deren Hauptzweck der Verkauf von Tabakwaren ist, nicht die Bewirtung von Gästen. Bayern hat das bereits getan. Die anderen Länder könnten folgen. Alternativ – und das wäre der konsequentere Schritt – könnte der Bundesgesetzgeber ein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz auf Bundesebene einführen, das alle Ausnahmen schließt. Das würde aber die Länderzuständigkeit tangieren und politischen Widerstand erzeugen. „Wer Gleichbehandlung fordert, muss auch bereit sein, unbequeme Konsequenzen zu ziehen. Ein Rauchverbot, das für Shisha-Bars nicht gilt, ist kein Rauchverbot." — Kommentar DEHOGA-Bundesverband, 2023 Fazit: Eine Ausnahme, die nicht mehr zu rechtfertigen ist Die Shisha-Ausnahme war vielleicht 2007 noch ein vertretbarer Kompromiss. Heute ist sie eine rechtliche Anomalie, die Gastronomen benachteiligt, Gesundheitsschutz untergräbt und das Nichtraucherschutzgesetz unglaubwürdig macht. Wer in einer Kneipe eine Zigarette anzündet, wird rausgeworfen. Wer in der Shisha-Bar nebenan zwei Stunden qualmt, macht das legal. Das ist keine Frage der Kultur. Das ist eine Frage der konsequenten Rechtsanwendung – und die fehlt in Deutschland seit Jahren. Mehr zum ThemaAlkohol: Forscher beklagen 44.000 Tote im JahrGastronomie in der Krise: Mindestlohn, Energiekosten, InsolvenzenFalsche Anreize in der Medizin: Was das Gesundheitssystem lernen kann Quellen: BfR: Gesundheitliche Bewertung des Shisha-Rauchens | Nichtraucherschutzgesetze der Länder | DEHOGA Bundesverband Teilen Teilen X Facebook WhatsApp Link kopieren Wie findest du das? 🔥 0 😲 0 🤔 0 👍 0 😢 0 Gesellschaft Shisha Rauchverbot Warum Kneipen M Markus Bauer Technologie & Digitales Markus Bauer verfolgt die Entwicklungen in Tech, KI und Digitalpolitik. Er analysiert, wie neue Technologien Gesellschaft und Wirtschaft verändern — von Datenschutz bis Plattformregulierung. 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